FAQ

Die Kosten des Gutachters bei einem nicht verschuldeten Unfall hat die gegnerische Versicherung zu tragen, als Bestandteil des Gesamtschadens, zu übernehmen. Sie sind in der Beweispflicht, Sie müssen also nachweisen, wie groß der Ihnen entstandene Schaden tatsächlich ist. Informieren Sie uns, bevor Sie sich bei der gegnerischen Versicherung melden. Wir haben Erfahrung im Umgang mit gegnerischen Versicherungen und können Ihnen bei Bedarf einen geeigneten Anwalt nennen.

Das Amtsgericht Saarbrücken hat in einem Urteil mit Bezug auf die BGH-Rechtsprechung entschieden, dass der Haftpflichtversicherer die Kosten für ein Gutachten übernehmen muss, auch wenn der von dem Versicherer anerkannte und regulierte Schaden bei lediglich rund 600,00 € liegt.

Bei Kaskoschäden bezahlt Ihre Fahrzeugversicherung die Kosten für ein unabhängiges Gutachten meist nur, wenn die Beauftragung des Sachverständigen vorher abgesprochen war. In den meisten Verträgen ist das so nicht vorgesehen. Trotzdem kann sich ein unabhängiges Gutachten auch in diesen Fällen lohnen, da Sie dann sicher gehen, dass die Schäden objektiv und vollständig erfasst werden und nichts "vergessen" wird. Die Praxis zeigt, dass in den meisten Fällen der Versicherungssachverständige die Kosten für die Behebung eines Schadens viel zu niedrig taxiert.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten durch einen Sachverständigen belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf eine Wertminderung bis in den vierstelligen Bereich.

Wenn man ein Unfall nicht selbst verschuldet wurde- ja! Hierzu arbeiten wir direkt mit einem Fachanwalt zusammen. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt mandatieren, der die Korrespondenz und ggf. einen Gerichtsprozess mit der gegnerischen Versicherung führt.

Sie haben noch weitere Fragen? Rufen Sie uns jetzt unverbindlich zur sachkundigen Klärung an.

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