Kfz | Haftpflichtschaden


Im Falle eines Haftpflichtschaden haben Sie das Recht auf ein, von der Versicherung unabhängiges, Schadengutachten durch einen Gutachter sowie auf einen kostenlosen Rechtsbeistand. Unsere Rechtsabteilung kümmert sich um alle rechtlichen Angelegenheiten, um die Regulierung und den Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dies ist Teil des Gesamtschadens und die gegnerische Versicherung hat somit dafür aufzukommen. Folgende Punkte umfasst unser KFZ-Schadengutachten:> Ermittlung der Höhe der Reparaturkosten> Ermittlung des Reparaturwegs (zeitlicher Ablaufplan) sowie dessen Dauer> Wiederbeschaffungswert und Ermittlung einer eventuell zustehenden Wertminderung des Kfz Ihr Schaden wird dabei inspiziert und fachlich sauber dokumentiert. Dabei werden nicht nur der entstandene Kfz-Schaden, sondern auch Nebenkosten wie Wertminderung, die Nutzungsausfallentschädigung sowie sonstige anfallende erstattungspflichtige Kosten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht.


Kfz | Kaskoschaden


Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch gerne die Erstellung eines Kaskogutachtens im Falle eines Kaskoschadens (Einbruchschäden, Hagelschäden, Sturmschäden, selbstverschuldete Schäden etc.) an. Im Falle eines Kaskoschadens liegt die Entscheidung über die Erstellung eines Gutachtens bei der Versicherung und dessen Kostenübernahme. Sie entscheidet auch, ob ein Gutachten von einem versicherungseigenen oder unabhängigen Gutachter erstellt wird. Sollten Sie uns beauftragen, müssen Sie vorher die entstehenden Kosten unserer Beauftragung mit Ihrer Versicherung abklären. Andernfalls trägt die Kosten des Gutachtens der Auftraggeber selbst. Lassen Sie sich deshalb ausführlich zuvor von uns beraten, um ein möglichst unabhängiges Gutachten frei von den Interessen der Versicherung zu erwirken.


Kfz | Privatgutachten


Sie benötigen ein Privatgutachten, um einen Schaden oder Minderwert zu dokumentieren.Bei dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Privatgutachten handelt es sich immer um eine schriftliche Urkunde, die somit als Urkundenbeweis in einem Rechtsstreit eingeführt werden kann.